In der Ukraine wurden die Regeln für die Mobilisierung von Angehörigen geändert, die kranke Menschen pflegen.


Die ukrainische Regierung hat das Verfahren zur Mobilisierung von Wehrpflichtigen, die sich um kranke Verwandte kümmern, vereinfacht. Nach den neuen Regeln müssen Wehrpflichtige nicht mehr nachweisen, dass es keine anderen arbeitsfähigen Familienmitglieder gibt, die die Pflege übernehmen könnten. Es reicht aus, diesen Umstand einfach in dem Antrag anzugeben. Auch Personen, die pflegebedürftige Eltern haben, sind von der Pflicht befreit, die Pflege nachzuweisen. Um eine Bescheinigung über die ständige Pflege zu erhalten, muss man nicht mehr an die territorialen Rekrutierungs- und Sozialzentren gelangen. Es reicht aus, einen Antrag bei den örtlichen Selbstverwaltungsbehörden einzureichen, und die Bescheinigung wird innerhalb von 10 Tagen ausgestellt. Zudem müssen Personen, die einen Pflegezuschlag erhalten, nicht nachweisen, dass sie tatsächlich pflegen.
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