Neue Arbeitsregeln für Ukrainer ohne vorübergehenden Schutz in Litauen eingeführt.


Ukrainer, die ab September dieses Jahres keinen Status des vorübergehenden Schutzes haben, dürfen in Litauen erst nach Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung arbeiten. Zuvor betraf dies nur ausländische Staatsbürger, die beim Migrationsamt registriert waren, aber kein Recht auf vorübergehenden Schutz hatten. Jetzt gelten diese Änderungen für alle außer hochqualifizierten Arbeitnehmern.
Ukrainer, die kein Recht auf vorübergehenden Schutz haben und aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, dürfen erst nach Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung arbeiten. Diese Änderungen gelten nicht für ukrainische Kriegsflüchtlinge, da sie vom EU-Mechanismus des vorübergehenden Schutzes profitieren und digitale Ausweise erhalten.
Ausländer mit vorübergehendem Schutz, die einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung zur Beschäftigung stellen, benötigen keine Entscheidung des litauischen Arbeitsamtes über die Übereinstimmung ihrer Arbeit mit den Bedürfnissen des litauischen Arbeitsmarktes.
Quelle: LRT
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